Worauf sollte man beim Erwerb eines Tieres achten?
Bei uns häufen sich in letzter Zeit immer mehr Beschwerden von TierhalterInnen, die Tiere in Zoogeschäften bzw. dem Tierhandel erwerben, diese jedoch mit Endoparasiten („Innenparasiten“) infiziert sind bzw. eine solche Infektion unmittelbar nach dem Erwerb des Tieres in der Zoohandlung oder von einem anderen Händler nachgewiesen wird.
Welche Rechte hat man beim Tierkauf als Privatperson?
Für KäuferInnen bedeutet das Gewährleistungsrecht, dass sie beim Kauf des Tieres Anspruch auf ein „mangelfreies“ Tier haben. „Mangelfrei“ heißt meist lediglich, dass das erworbene Tier beim Verkauf „gesund“ sein muss. Der häufigste Reklamationsantrag im Tierhandel ist eine nachgewiesene
(Endo-)Parasitose bei dem erworbenen Tier nach dem Kauf, da die neuen BesitzerInnen mittlerweile gut informiert sind und penibel darauf achten bzw. selbst Kontrollen bei den erworbenen Tieren durchführen lassen. So wendet man sich nach dem Erwerb des Tieres direkt an einen Tierarzt oder eine Tierärztin und lasst den Gesundheitsstatus des Tieres „checken“ oder sendet den Kot zur Kontrolle auf Parasiten in ein Labor (z.B. uns bei exomed) ein.
Mein Tier hat nach dem Kauf einen nachgewiesenen Parasitenbefall: Was tun?
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schreibt vor, dass KäuferInnen dem/der VerkäuferIn zunächst die Möglichkeit geben müssen, den Mangel zu beseitigen. Konkret bei dem Erwerb von Tieren läuft der Sachverhalt häufig auf Folgenden hinaus: Der Verkäufer muss i.d.R. dafür sorgen, dass z.B. eine verkaufte Katze mit einem nachgewiesenen Wurmbefall einer erneuten Wurmkur unterzogen wird. Eine andere Möglichkeit ist die Rücknahme des Tieres oder ein Ausstellen von „Gutscheinen“ im Gegenwert der Behandlung. Man sollte sich in jedem Fall wehren und nicht hinnehmen, dass die Tiere verkauft werden, obwohl sie mit Parasiten infiziert sind.
Welche Verstöße liegen durch den Verkäufer vor?
Eine unbehandelte Parasitose kann in bestimmten Fällen einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz bedeuten, beispielsweise, wenn das Tier schon äußerlich krank ist bzw. keine zeitnahe Behandlung erfolgt ist. Dieser Verstoß gegen das TierSchG kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen und ein Ordnungsgeld nach sich ziehen (für den Verkäufer). Ferner kann der Verstoß gegen eine in der Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Handel enthaltene Auflage Kontrollen des zuständigen Veterinäramtes bis hin zu dem Entzug dieser Erlaubnis für den gewerblichen Handel zur Folge haben.
Welche Tiere sollten unbedingt nach dem Kauf auf Parasiten untersucht werden?
Ein besonderer Bedarf zur Kontrolle auf Parasiten liegt aus unserer Sicht bei Kleinsäugern, Reptilien und Amphibien und Vögeln. Wir untersuchen unzählige Bestände und stellen für jedes untersuchte Tier bzw. jede Laborprobe einen Befund, entweder über „Parasiten-Freiheit“ oder eben einen Befund mit einem konkreten Behandlungsvorschlag zur Therapie der Parasiten bei der jeweiligen Tierart aus. Zu unseren Einsendern zählen tausende PrivathalterInnen, Zoologische Gärten sowie wissenschaftliche Einrichtungen.